Waldkindergarten vor Schließung ?

Steht der Waldkindergarten Vlotho kurz vor dem Entzug der Betriebserlaubnis?

Vorstand widersetzt sich offenbar Anordnungen der Behörden. Weiterhin erhebliche Mängel bei der Verkehrssicherungspflicht. (Vlotho)

Nachdem das Problem mit den Herkulesstauden beim Standort Waldkindergarten Vlotho, Oberbecksener Str.50 nach umgehender Auflage des Landes- und des Kreisjugendamtes Herford vorläufig gelöst ist, (wir berichteten),  tun sich nun neue Mängel in der Verkehrssicherheit auf:

Der Träger unter Vorsitz von Angelika Maniscalco hat im Jahr 2018 einen Gestattungsvertrag mit dem Kreis Herford abgeschlossen. Dieser besagt, dass der Kreis Herford dem Waldkindergarten gestattet, zwei Spielflächen des Waldgebietes Ebenöde als Spielfläche für die Kinder zu nutzen.

Voraussetzung dafür ist: Der Wadkindergarten sorgt dafür, das die Spielflächen verkehrssicher sind, was konkret bedeutet: Totholz in den Baumkronen muss heraus gesägt, abgestorbene Bäume entfernt werden.

Bevor jedoch ein abgestorbener Baum gefällt wird, wird ein Baumkontrolleur bestellt, der die Bäume begutachtet und dann festlegt, welche Maßnahmen getroffen werden müssen.

Baumkontrolleur warnte schon vor Monaten den Vorstand!

Nach unseren Informationen hat Ende 2019/Anfang 2020 eine Baumkontrolle auf den zwei Spielflächen und in einem 25 m Umgebungsbereich stattgefunden, mit dem Ergebnis: Die Spielstandorte sind nicht verkehrssicher. Eine der Spielflächen ist von hohen Fichten umgeben. Diese hat der Borkenkäfer in den letzten beiden regenarmen Sommern vollkommen zerstört. Holzzersetzende Pilze, wie der Hallimasch tun am Stammfuss ihr übriges. Diese Bäume sind nicht mehr standsicher und können jederzeit auf die spielenden Kinder stürzen.

Buche mit Nekrosen an der "Kuhle"

Auch die andere Spielfläche ist nicht verkehrssicher und stellt eine Gefahrenquelle für Kinder und Mitarbeiter dar.  Einige der Buchen weisen Nekrosen auf. Ein Zeichen des Absterbens mit Totholzbildung. Der Vorstand des Waldkindergarten wurde schriftlich darüber informiert, diese Flächen auf keinen Fall mehr zu betreten, bis eine Baumpflege stattgefunden hat. Nun hätten eigentlich umgehend umfangreiche Baumpflegearbeiten durchgeführt werden müssen, um die Flächen verkehrssicher zu machen.

Dazu muss man folgendes wissen: Normalerweise ist im Wald seitens des Waldbesitzers keine Verkehrssicherung notwendig. Führen die Mitarbeiter des Waldkindergarten aber regelmäßig Kinder in den Wald, sind nur im Vertrag festgelegte Spielorte erlaubt. Dann aber ist der Träger, vertreten durch den Vorstand, für die Sicherheit der Bäume zuständig. Darauf achtet das Jugendamt, bzw. die Untere Naturschutzbehörde.

Diese jedoch lehnt in der Sommerzeit, wo Vögel in den Bäumen nisten und andere Tiere sich am Boden aufhalten, eine Baumpflege ab. Das macht auch Sinn. Frühestens im Oktober 2020 darf diese durchgeführt werden, damit die Spielorte wieder gefahren frei bespielt werden können.

Wurde hier verschwiegen, dass der beauftragte Baumkontrolleur dem neuen Vorstand schriftlich mitgeteilt hatte, dass die Orte unter keinen Umständen verkehrssicher seien und somit eine erhebliche Gefahr für die Kinder darstellen?

Spielorte laut Homepage
Die Spielorte laut Homepage der Kita


Wurde hier ebenfalls verschwiegen, dass die Gefahr erst im Oktober beseitigt werden darf?

Ob die Waldkindergartenleitung oder die anderen Mitarbeiter davon wissen, ist uns nicht bekannt.

Wie Passanten berichteten, haben sie die Waldkindergartenkinder, „Die Haselmäuse“ ständig munter in den Gefahrenbereichen spielen sehen. Jedenfalls hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Landesjugendamt, davon Wind bekommen.

Die untere Naturschutzbehörde hat uns zumindest bestätigt, dass die Waldflächen derzeit von den Kindern nicht betreten werden dürfen. Wie wir recherchieren konnten, soll in dem Wald in Oberbecksen zukünftig auch keine Bewirtschaftung statt finden. Dies würde bedeuten, dass dort eine Situation wie beim Bonstapel entstehen würde. Dort darf der Wald aufgrund der Gefahren durch das Totholz nur auf eigene Gefahr betreten werden. Eine Situation die für einen Waldkindergarten rechtlich undenkbar wäre.

Fraglich ist auch, ob der Vorstand die neue Situation an das Landesjugendamt gemeldet hat. Dazu ist er eigentlich verpflichtet. Dass der Vorstand von dieser Aufsichtsbehörde eine Handreichung über Meldepflichten nach § 47 SGB VIII erhalten hat ist uns bestätigt worden.


Neuigkeiten zum Thema Herkulesstauden auf dem Kitagelände lesen sie hier


Kommentare

  1. Die Eltern müssen anfangen nicht nur Infos vom Vorstand zu glauben und sich selber informieren ich kenne den Bericht des Baumkontrolleurs auch. Der Wald darf seit Monaten nicht betreten werden! Ich werde jetzt hier nichts veröffentlichen, aber interessierten Eltern geben ich gerne Auskunft unter meierelfriede120@gmail.com

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    1. Sehr geehrte Frau Meier, vielen Dank für Ihre Informationen über die Baumkontrolle. Sie treffen den Nagel auf den Kopf. Schon seit Monaten dürfen die Spielflächen nicht betreten werden und trotzdem gehen die Erzieher mit den Kindern dorthin. Das ist unverantwortlich. Ist die Kitaleitung nicht eine erfahrene Waldpädagogin? Dieser Einrichtung würde ich mein Kind nicht mehr anvertrauen.
      Ihren Aussagen bezüglich der Eltern stimme ich zu. Warum fragen die Eltern nicht einmal selbst den zuständigen Baumkontrolleur? Oder die Naturschutzbehörde? Sicher haben auch Sie jetzt viele Anfragen von den Eltern erhalten und können weiterhelfen.
      Ich hoffe, dass wenigstens die benachrichteten Behörden eingreifen, damit die Kinder vor Schaden bewahrt bleiben.
      Und der Vorstand? Dem gehört einmal gehörig auf die Finger geklopft!!! Rutschen und toben können die Kinder im Waldkindergarten. Wenn der Vorstand so weiter macht, dann hat es sich bald ausgetobt!

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  2. Was ist das da eigentlich. Eine Kita oder eine Sekte, in der es nur den absoluten Gehorsam und Glauben an den neuen Vorstand gibt. Seit der neue Vorstand im Amt ist, nur Skandale und Unfriede. Jeder der sein Kind dort anmeldet sollte wissen: Der Vorstand verlangt sich zu positionieren. Neutral bleiben geht nicht. Wer eine andere Meinung vertritt muss gehen. Da wird nicht mal Rücksicht auf die kleinen Kinderseelen genommen. Wie man ja lesen musste, wird da vom neuen Vorstand auch mal schnell das Kind eines Gründungsmitgliedes vor die Tür gesetzt weil die Meinung eben jenes Gründungsmitgliedes nicht mehr in das Konzept des neuen Vorstandes passt. Den Eltern eines behinderten Kindes wird vorgeworfen Schuld an der Situation zu sein und zack werden auch die mal schnell aus der Facebook Gruppe geschmissen. Man erinnere sich; der ehemalige Kassierer hat die Brocken hin geworfen, weil er das Mobbing gegen die Mutter eines behinderten Kindes, an dem die heutige zweite Vorsitzende maßgeblich beteiligt war, nicht weiter vertreten konnte. (Stand alles in der Zeitung, konnte jeder lesen)

    Wie man hört, sind in den vergangenen Monaten ja wohl auch weitere Kinder "gegangen worden". Das alles erinnert nicht an einen Verein sondern an die Vorgehensweise einer Sekte.
    Ich würde mein Kind dort nicht anmelden. Diesen Stress und dieses Theater tue ich mir nicht an.

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    1. Wenn ich meine Kinder dort anmelde, bin ich denn dann gleichzeitig Mitglied im Verein?

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  3. Ist die Frage erlaubt, ob die Versicherung bezahlt, wenn was passiert, wenn z.B. ein toter Ast auf ein Kind oder Mitarbeiter fällt?
    Das wäre dann nicht nur fahrlässig, sondern grob fahrlässig, wenn die Kinder wider besseren Wissens in den Wald geschickt werden. Da möchte ich nicht in der Haut der Kitaleitung und des Vorstands stecken.

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  4. Ein Glück... inzwischen wurde angefagen, dort die toten Bäume zu fällen. Aber was muss der aufmerksame Betrachter sehen: Genau auf der Spielfläche haben sie einen Polter angelegt. Gehts noch???

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